Übersendet der Gastgeber eine Reservierung an den Gast, kommt der Vertrag mit fristgerechter Annahme der Reservierung durch den Gast zustande. Sobald der Gast die Reservierung bestätigt hat, ist eine Anzahlung in Höhe von ca. 20% des vereinbarten Gesamtentgeltes fällig und auf das angegebene Konto des Gastgebers zu überweisen.
Das vollständige Gesamtentgeld für die Ferienwohnungen/Ferienhaus wird am Tag der Anreise fällig.
Nimmt der Gast die vermietete Ferienwohnung/Ferienhaus nicht in Anspruch, so bleibt er trotzdem zur Zahlung des vereinbarten Gesamtentgeltes verpflichtet. Der Gastgeber hat sich dabei allerdings ersparte Aufwendungen in Höhe von 20% anrechnen zu lassen.
Der Gastgeber ist nach treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Sollte die Ferienwohnung anderweitig vermietet werden können, stellt der Gastgeber dem Gast 50 € Abwicklungsgebühr in Rechnung, ggf. zuzüglich eines Schadensausgleichs, falls der Weitervermietungspreis geringer ausfällt.
Der Gastgeber empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Zahlscheine können beim Gastgeber angefordert werden.
Der Gastgeber weist darauf hin, dass in dem vereinbarten Entgelt nicht die ortsübliche Kurtaxe enthalten ist. Diese muss gesondert entrichtet werden.
Der Gast ist verpflichtet, die Ferienwohnung/Ferienhaus nebst Mobiliar schonend zu behandeln. Schäden am Mobiliar bzw. an der Ferienwohnung, die der Gast verursacht hat, sind von diesem zu ersetzen. Bei Bruch und Verlust werden die aktuellen Wiederbeschaffungspreise zugrunde gelegt.
Eventuelle Mängel an der Mietsache hat der Gast dem Gastgeber sofort anzuzeigen. Schäden, die durch eine verspätete Anzeige entstehen, hat der Gast zu tragen.
Bei Verlust von Schlüsseln werden die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht. Der Gast hat für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen.
Die Hausordnung des betreffenden Gebäudes ist Bestandteil dieses Vertrages.
Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.
Die Ferienwohnung /Ferienhaus steht am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung. Bei der Anreise setzen Sie sich bitte rechtzeitig telefonisch mit uns in Verbindung.
Bei Auszug wird die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand an den Vermieter oder dessen Bevollmächtigten übergeben. Die Abreise muss bis 10.00 Uhr erfolgen.
Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Wolgast.
Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der Übrigen nicht berührt.
Es dürfen nur so viele Personen in der Ferienwohnung/Ferienhaus wohnen, wie in der Buchung mit uns vereinbart. Sollten es mehr Personen sein, können wir als Vermieter Sie abweisen oder einen Aufpreis verlangen.
In der Ferienwohnung/Ferienhaus finden Sie alles, was Sie für eine normale Lebensführung benötigen. Bettwäsche, Geschirr, Besteck, Kaffeemaschine, Toaster etc.. Selbst mitbringen müssen Sie Handtücher.
Sie haben beim Vermieter die Endreinigung mitbestellt. Die Ferienwohnung/Ferienhaus ist besenrein zu übergeben, benutztes Geschirr und Küchengeräte sind sauber zu hinterlassen.
Planen Sie Ihre Ankunft so, dass Sie Ihre Ferienwohnung/Ferienhaus von 14.00 bis 20.00 Uhr beziehen. Verlassen Sie die Ferienwohnung/Ferienhaus bis spätestens um 10.00 Uhr am Abreisetag.
Bitte werfen Sie keine Hygieneartikel in die Toilette, da es sonst zu Verstopfungen kommen kann.
In unserer Region ist es üblich den Müll zu trennen. Bitte sortieren Sie nach Papier, Glas und gelbe Tonne (grüner Punkt). Papier- und Glascontainer befinden sich im Ort.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Ferienaufenthalt in unseren Ferienwohnungen/Ferienhaus.
Mit freundlichen Grüßen V. Städing